Nachtstrom ist die umgangssprachliche Bezeichnung für Niedertarifstrom. Niedertarifstrom ist der Strom, der in den sogenannten Schwachlastphasen der Kraftwerke produziert wird - also zu Zeiten mit insgesamt niedrigerem Stromverbrauch.

Nachtstrom

Um eine möglichst gleichmäßige Auslastung der Kraftwerke zu erreichen, wird Nachtstrom zu einem vergünstigten Tarif angeboten. So werden z. B. elektrische Nachtspeicherheizungen zu Niedertarifzeiten - sprich nachts - aufgeladen. Auch bei der Nutzung von Heißwasserspeichern kann sich ein entsprechender Doppeltarif lohnen.

Die Zeiten, zu denen Strom günstiger bezogen werden kann, variieren von Anbieter zu Anbieter. In der Regel gilt werktags der Zeitraum von 20:00 bzw. 22:00 Uhr bis 6:00 morgens als Schwachlastzeit. An Samstagen ist Strom zum Niedertarif in der Regel von 13:00 bis 24:00 Uhr und sonntags sowie an Feiertagen von 0:00 bis 6:00 am Folgetag erhältlich.

Für eine sogenannten 'Doppeltarif', bei dem Normalstrom und Nachtstrom getrennt voneinander berechnet werden, werden allerdings zusätzliche Nachtstromzähler oder spezielle Zweitarifzähler benötigt. Letztere sind in der Regel mit zwei Zählwerken ausgestattet und verfügen über eine Steuereinrichtung, die zwischen Niedertarif- und Normaltarifbetrieb umschalten kann.

In den letzten Jahren hat die Bedeutung des Nachtstrom-Tarifes deutlich abgenommen. In der Regel unterscheiden die Energieversorger nicht mehr zwischen Niedertarif- und Normaltarif-Zeiten. Entsprechend ist der Betrieb von Nachtspeicherheizungen - die ohnehin aus ökologischen Gründen als veraltet gelten - zumeist nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll: Oftmals bietet sich den Besitzern von Nachtspeicherheizungen keine Alternative zum Altvertrag mit dem örtlichen Versorgungsunternehmen. Und diese haben in den letzten Jahren die Preise für Nachtstrom enorm erhöht. Unter Umständen besteht die Möglichkeit, günstigen Nachtstrom vom Grundversorger zu beziehen und für die normalen Zeiten einen zweiten Stromanbieter zu wählen. Diese Konstellation bedarf aber einer genauen Absprache mit allen Beteiligten. Nicht jeder Grundversorger ist daran interessiert, nur den günstigen Nachtstromtarif für einen Kunden bereitzustellen und den lukrativeren Geschäftsanteil an einen Wetbewerber zu verlieren.